Wird der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.
7. Provisionssätze
Die Provision betragen - soweit nicht anders ausgewiesen:
- für die Vermietung von Wohnraum 2 Kaltmieten zzgl. MwSt.
- für die Vermietung von Gewerberaum: 3 Kaltmieten zzgl. MwSt.
- bei Verkauf Wohnen/ Gewerbe: ist verhandelbar
8. Vertragsverhandlungen und Abschluss
Wir sind berechtigt, beim Vertragsschluss anwesend zu sein, ein Termin ist uns daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und / oder der Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.
9. Maklerverträge mit Immobilienbesitzern
Sie können uns schriftlich oder mündlich beauftragen. Bei mündlichen Maklerverträgen besteht grundsätzlich unsererseits keine Tätigkeitsverpflichtung. Rechtsverbindliche Makleraufträge benötigen die schriftliche Zustimmung des Inhabers des Immobilienbüro Reinhard Apel.
10. Freie Mitarbeiter
Freie Mitarbeiter arbeiten grundsätzlich eigenständig. Diese können gegenüber Dritten keine rechtsverbindlichen Erklärungen im Namen des Immobilienbüro Reinhard Apel abgeben. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen freien Mitarbeitern und unseren Kunden getroffen werden, benötigen die schriftliche Zustimmung des Geschäftsinhabers. Andernfalls entsteht ein rechtsverbindlicher Vertrag nur zwischen dem freien Mitarbeiter und der jeweiligen dritten Person (Interessent / Auftraggeber)
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Weimar.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nichtberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften